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   OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05   

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OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.03.2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 (https://dejure.org/2006,5206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Trennungsunterhalt; Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen; Bedarfsbemessung im Wege der Cash-Flow-Methode; Abgrenzung zwischen originär berufsbedingten und privaten Verbindlichkeiten; Anwendung des Zwei-Konten-Modells; Erforderlichkeit der Bildung ...

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1361 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen im Unterhaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbständiger Unterhaltschuldner - Wie berechnet sich das Einkommen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Denn unter Berücksichtigung der vom Beklagten aus seiner selbständigen Tätigkeit erzielten Gewinne liegen die geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen sogar deutlich unter den Beiträgen, die bei einem nicht selbständigen Arbeitnehmer zur Rentenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zwar ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist- grundsätzlich, soweit - wie hier - Trennungsunterhalt in Frage steht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 1998, 899; FamRZ 2000, 352; FamRZ 2003, 1179) nicht der objektive, sondern lediglich ein angemessener Wohnwert prägend.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    - Einer bedarfsdeckenden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch der volljährigen Töchter in voller Höhe entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 99), wonach sich der ungedeckte Bedarf der Tochter K. von August 2003 bis September 2004 auf monatlich 625 EUR und ab September 2005 auf monatlich 561 EUR beläuft und der ungedeckte Bedarf der Tochter C. von Oktober 2003 bis Juni 2005 monatlich 501 EUR beträgt.
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Denn unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1177) sind die gewinnmindernd berücksichtigten Ansparabschreibungen von insgesamt 13.505,82 EUR (240,82 EUR, 12.590 EUR und 675 EUR) vorliegend unterhaltsrechtlich unbeachtlich, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ihnen ein tatsächlicher Wertverlust gegenüberstand, zumal Sachvortrag des Beklagten zu entsprechenden Investitionen fehlt.
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 19/01

    Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung; Berechnung des Einkommens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zum einen haben die AfA-Tabellen grundsätzlich die Vermutung der Richtigkeit für sich (BGH, FamRZ 2003, 741, Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - 9 UFH 189/04 - m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05
    Zwar ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist- grundsätzlich, soweit - wie hier - Trennungsunterhalt in Frage steht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 1998, 899; FamRZ 2000, 352; FamRZ 2003, 1179) nicht der objektive, sondern lediglich ein angemessener Wohnwert prägend.
  • OLG Schleswig, 06.01.2015 - 10 UF 75/14

    Trennungsunterhalt: Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit eines

    Die Antragsgegnerin ist als Selbstständige im Rahmen ihrer Auskunftsverpflichtung zunächst nur verpflichtet, ihre vollständigen Einnahme- und Überschussrechnungen mit Kontennachweisen sowie die vollständigen Steuerbescheide für den relevanten Zeitraum vorzulegen (vgl. Wendl/Kemper, Unterhaltsrecht, 8. Auflage 2011, § 1 Rn. 428, 429; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2006 - 9 UF 5/05 -, juris, Rn. 123).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2019 - 6 UF 78/19

    Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt - neben dem Abzug der

    Dies steht mit der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung in Einklang (vgl. nur BGH FamRZ 2004, 1177; 1982, 151; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 UF 26/15 - Urteile des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2009 - 9 UF 54/07 - und vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2006, 1756, jeweils m.w.N.).

    Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt zudem - neben dem Abzug der Darlehenszinsen und der Abschreibung für Abnutzung - grundsätzlich kein Abzug der Darlehenstilgungsleistungen in Betracht, soweit die Abschreibungen dem Wertverzehr der Gegenstände Rechnung tragen und - wie Tilgungen - gewinnmindernd wirken (vgl. BGH FamRZ 2004, 1179; Urteil des 9. Zivilsenats vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2005, 1756; Wendl/Spieker, a.a.O., § 1, Rz. 359).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Ob es, wenn der Unterhaltsschuldner Gewinnermittlungen vorgelegt, dem für die Höhe der prägenden Einkommensverhältnisse darlegungs- und beweisbelasteten Unterhaltsgläubiger obliegt, konkrete Positionen substanziiert zu bestreiten und eine weitere Erklärung zu verlangen (so OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 683), kann dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Bei der Feststellung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens von selbständig Tätigen sind - im Hinblick auf die üblicherweise stärker schwankenden Einkünfte bei Selbständigen - zur Ermittlung eines repräsentativen Zeitraums regelmäßig der durchschnittliche Jahresgewinn des jeweils in Streit stehenden Jahres und der beiden diesem vorangegangenen Jahre heranzuziehen (vgl. nur BGH FamRZ 1982, 151; 2004, 1177; Senatsurteil vom 26. November 2009 - 6 UF 62/09 - Urteile des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Januar 2009 - 9 UF 54/07 - und vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2006, 1756 = OLGR Saarbrücken 2006, 683, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Wegen der bei selbständiger Tätigkeit typischerweise jährlich schwankenden Einkünfte ist zur Gewinnermittlung grundsätzlich die Betrachtung eines möglichst zeitnahen Zeitraumes von drei Jahren erforderlich (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80, FamRZ 1982, 151 -152; BGH, Urteil vom 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 -1179; Senatsurteil vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05, OLGR Saarbrücken, 2006, 683-686; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl. 2008, Rz. 680; Kemper in: Wendl/Staudigl, aaO., § 1 Rz. 274).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2007 - 10 UF 28/07

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit eines zunächst selbständigen

    Es kann dahinstehen, ob die in den Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesenen Gewinne einer Korrektur bedürfen oder ob die Gewinne etwa allein maßgeblich sind, weil nicht etwa einzelne Positionen, insbesondere Betriebsausgaben, vom Kläger explizit in Zweifel gezogen worden sind (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, FamRZ 2006, 1756).
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